Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht (Eintrittskarten Roof Bar Nights)

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht (Eintrittskarten Roof Bar Nights)

Die Ariva Hotel GmbH (nachfolgend „ARIVA“ genannt) ist selbst Veranstalterin der angebotenen Veranstaltungen und auch Ausstellerin der Eintrittskarten. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (nachfolgend „Kunde“ genannt) und ARIVA zustande. Mit der Bestellung von Eintrittskarten beauftragt der Kunde ARIVA mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.

I. Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Eintrittskarten gelten im Verhältnis zu ARIVA ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Vertragsabschluss, Stornierung
1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog.„zahlungspflichtig bestellen- Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Bestellnummer durch ARIVA an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und ARIVA zustande.
2. Soweit beim Kauf nicht anderweitig vereinbart, ist ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarte(n) nicht gestattet. Beim Verstoß gegen die vorgenannte Bedingung hat ARIVA das Recht, den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.
3. ARIVA ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Bestellnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen von ARIVA aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde oder diese zu umgehen versucht (z. B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung / des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die
§§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
4. Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist ARIVA berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Eintrittskarten der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Alternativ ist eine Rückabwicklung des Kartenkaufs infolge der Verlegung möglich. Eine Rückabwicklung des Kartenkaufs ist auch möglich, wenn die Veranstaltung komplett abgesagt wird.

III. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten
1. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten per Kreditkarte (Visa, Master Card, American Express), Giropay oder SOFORT-Banking möglich.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
3. Bei der Internet-Bestellung werden Versandkosten erhoben. Diese Gebühr wird dem Kunden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.

IV. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2, Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit ARIVA Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Ziffer II. 1. durch ARIVA bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

V. Haftungsbeschränkungen
1. ARIVA haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet ARIVA beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
3. Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet ARIVA nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
4. Soweit die Haftung von ARIVA nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

VI. Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Mannheim.
3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Mannheim.
4. ARIVA ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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